Die Deutsche Post AG darf am "Bild" der vom Finanzministerium verausgabten Briefmarke nichts (!) verändern !
Selbst die verkleinerte Wiedergabe von staatlichen Briefmarken als Selbstklebe-Ausgaben der Deutschen Post AG bedurfte langwieriger Genehmigungs-Verhandlungen !
Noch nicht einmal die Jahreszahl darf angepasst werden, wenn die Selbstklebe-Version in einem anderen Jahr als die Nassklebe-Version der gleichen Marke verausgabt wird !
So streng sind die Vorschriften für die staatlichen Briefmarken !
Die Selbstklebemarken sind "genehmigte Kopien", die die (private ! ) Deutsche Post AG von den staatlich verausgabten nassklebenden "Muttermarken-Motiven" nach erfolgter Genehmigung "verausgaben" darf.
Die nassklebenden staatlichen Briefmarken müssen (!) auf Verlangen auch per 1 Stück verkauft werden !
Auch aus diesem Blickwinkel sind die Selbstklebe-Marken keine staatlichen Briefmarken, da diese nur per 5 / per 10 oder per 100 usw. abgegeben werden !
Auch dürfen die Selbstklebemarken nicht mit dem Erstausgabe-Ersttagssonderstempel abgestempelt werden, auch wenn diese, wie beispielsweise die Wohlfahrtsmarken, am gleichen Tag erscheinen ... !
Für die Sebstklebe-Marken hat man als Ersatz die Bonner "Erstverwendungsstempel" kreiert !
Die Selbstklebemarken sind also KEINE hoheitlich verausgabten Deutschland-Briefmarken, sondern von der Deutschen Post AG in Eigenregie verausgabte und genehmigte motivgleiche Kopien von den staatlichen Briefmarken-Motiven - für deren Nutzung Lizenzgebühren bezahlt werden müssen !
Neben den Selbstklebemarken sind auch die Ganzsachen / Nassklebe-MH / Philatelieblocks und ATM solche
LIZENZMARKEN
die die Deutsche Post AG in Eigenregie von den staatlichen Briefmarkenmotiven verausgaben darf,
sie sind "Briefmarken 2. Klasse" !
... wenn diese die Deutsche Post AG nicht initiiert, kreiert und zusätzlich gedruckt hätte, würden diese N I C H T existieren - ... im Gegensatz zu den nassklebenden, vom Bundesfinanzministerium verausgabten Marken !
Die Selbstklebe-Marken wurden von der Post in den Anfangsjahren nicht im Abo ausgeliefert. Nur weil diese vom Michel-Katalogverlag fahrlässigerweise in sämtlichen Katalogen als Hauptnummern katalogisiert und erneut abgebildet wurden, wurden die Selbstklebe-Marken von den Sammlern verlangt und dann ab etwa 2005 / 2006 mit den Abos ausgeliefert.
Auch bei den Blocks gibt es solche vom Finanzministerium verausgabte und solche von der Deutschen Post AG kreierte und verausgabte Block-Ausgaben. Als Regel gilt: wenn von Blocks nur Marken aus den Blocks existieren, sind es Blockausgaben des Finanzministeriums. Wenn neben den Blocks auch noch die motivgleichen Marken in Schalter-Bogen / 10er-Bogen erschienen sind, sind es Blockausgaben, die von der Deutschen Post AG entworfen und verausgabt wurden ! Solche Blocks werden in letzter Zeit als "Philataelieblocks" "deklariert" !
Auch sind wohl sämtliche nassklebenen Sondermarken-Markenheftchen von der Deutschen Post AG kreiert und verausgabt worden, beginnend mit dem Wohlfahrtsmarken-MH von 2001 (Schauspieler).
Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal sind die Ersttag-Sonderstempel:
Lauten diese auf "Erstausgabe", dürfen damit nur die nassklebenden staatlichen Marken abgestempelt werden.
Bei den von der Deutschen Post verausgabten Marken lauten diese auf "Erstverwendungstag" oder ähnlich - "Erstausgabe" ist den staatlichen Briefmarken vorbehalten !
Wie es den Anschein hat, sind die ATM 3 bis ATM 9 - obwohl eine Dauerserie - ebenfalls Ausgaben der Deutschen Post AG.
Von den nassklebenden Blumen-Dauerserien-Ausgaben gibt es nur Erstausgabe-Ersttags-Sonderstempel !
Von den ATM-Ausgaben gibt es dagegen wohl nur "Erstverwendungs-Ersttags-Sonderstempel" und KEINE Erstausgabe-Stempel, die den Briefmarken-Ausgaben des Finanzministeriums vorbehalten sind !
Weiss jemand Näheres zu diesen Themen ? Für Hinweise und Ergänzungen bin ich dankbar !