Ab dem 1. Oktober 2022 gibt es ein neues Rückschein-Verfahren !
Man muss ab Oktober 2022 lediglich am Schalter den Wunsch auf einen Rückschein mitteilen.
Der Absender muss auf der Brief-Vorderseite ersichtlich sein.
Der Rückschein wird dann nach der Zustellung an die auf dem Brief angegebene Absender-Anschrift mit normaler Briefpost geschickt - (wohl mit einer Kopie der Unterschrift !? ) .
Die Gebühr kann (wohl) weiterhin in Briefmarken verklebt werden.
Diese Neuerung betrifft (wohl) nur den Inlands-Rückschein.
Es soll eine Übergangsfrist von 2 Wochen geben, wo bereits auf den Sendungen verklebte Rückscheine noch geduldet werden.
Es ist momentan noch nicht bekannt, ob der Brief überhaupt gekennzeichnet wird / weiterhin mit einem Rückschein-Label versehen wird ...
Wenn Sie Näheres hierzu erfahren sollten, bitte eine kurze Mitteilung !
Soweit der Stand der Informationen am 21.9.2022.