Infobrief eines Sammlers - mutmaßlich NICHT gelaufen - mit nicht vorschriftsmäßiger Abstempelung mit einem normalen Tagesstempel ... !
Für den Versand von Infopost- und Infobrief-Briefen waren von Anbeginn NUR spezielle Stempelmaschinen zugelassen, die sich bei den Versendern befanden und von diesen auf eigene Kosten beschafft werden mussten ... !
Die Stempelung mit normalen Tagesstempeln war im Inland unzulässig, ins Ausland ausnahmsweise möglich ! Die Mindest-Einlieferungsmenge betrug 50 Stück !