Vorschriften für die Ausgabe von Selbstklebemarken ...

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Die Deutsche Post AG darf am "Bild" der vom Finanzministerium verausgabten Briefmarke nichts (!) verändern !

Selbst die verkleinerte Wiedergabe von staatlichen Briefmarken als Selbstklebe-Ausgaben der Deutschen Post AG bedurfte langwieriger Genehmigungs-Verhandlungen !  

Noch nicht einmal die Jahreszahl darf angepasst werden, wenn die Selbstklebe-Version in einem anderen Jahr als die Nassklebe-Version der gleichen Marke verausgabt wird !

So streng sind die Vorschriften für die staatlichen Briefmarken !

Die Selbstklebemarken sind "genehmigte Kopien", die die (private ! ) Deutsche Post AG von den staatlich verausgabten nassklebenden "Muttermarken-Motiven" nach erfolgter Genehmigung verausgaben darf.

Die nassklebenden staatlichen Briefmarken müssen (!) auf Verlangen auch per 1 Stück verkauft werden !
Auch aus diesem Blickwinkel sind die Selbstklebe-Marken keine staatlichen Briefmarken, da diese nur per 5 / per 10 oder per 100 usw. abgegeben werden !


Auch dürfen die Selbstklebemarken nicht mit dem Erstausgabe-Ersttagssonderstempel abgestempelt werden, auch wenn diese, wie beispielsweise die Wohlfahrtsmarken, am gleichen Tag erscheinen ... !  
Für die Sebstklebe-Marken hat man als Ersatz die Bonner "Erstverwendungsstempel" kreiert !

Die Selbstklebemarken sind also  KEINE  hoheitlich verausgabten Deutschland-Briefmarken, sondern von der Deutschen Post AG in Eigenregie verausgabte und genehmigte motivgleiche Kopien von den staatlichen Briefmarken-Motiven - für deren Nutzung Lizenzgebühren bezahlt werden müssen !

Neben den Selbstklebemarken sind auch die Ganzsachen / Nassklebe-MH / Philatelieblocks und ATM solche

LIZENZMARKEN

die die Deutsche Post AG in Eigenregie von den staatlichen Briefmarkenmotiven verausgaben darf,
sie sind "Briefmarken 2. Klasse" !
 
... wenn diese die Deutsche Post AG nicht initiiert, kreiert und zusätzlich gedruckt hätte, würden diese  N I C H T  existieren  -  ... im Gegensatz zu den nassklebenden, vom Bundesfinanzministerium verausgabten Marken !

Die Selbstklebe-Marken wurden von der Post in den Anfangsjahren nicht im Abo ausgeliefert.  Nur weil diese vom Michel-Katalogverlag fahrlässigerweise in sämtlichen Katalogen als Hauptnummern katalogisiert und erneut abgebildet wurden, wurden die Selbstklebe-Marken von den Sammler verlangt und dann ab etwa 2005 / 2006 mit den Abos ausgeliefert.

Auch bei den Blocks gibt es solche vom Finanzministerium verausgabte und solche von der Deutschen Post AG kreierte und verausgabte Block-Ausgaben.  Als Regel gilt: wenn von Blocks nur Marken aus den Blocks existieren, sind es Blockausgaben des Finanzministeriums.  Wenn neben den Blocks auch noch die motivgleichen Marken in Schalter-Bogen / 10er-Bogen erschienen sind, sind es Blockausgaben, die von der Deutschen Post AG entworfen und verausgabt wurden !  Solche Blocks werden in letzter Zeit als "Philataelieblocks" "deklariert" !

Auch sind wohl sämtliche nassklebenen Sondermarken-Markenheftchen von der Deutschen Post AG kreiert und verausgabt worden, beginnend mit dem Wohlfahrtsmarken-MH von 2001 (Schauspieler).

Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal sind die Ersttag-Sonderstempel: 
Lauten diese auf "Erstausgabe", dürfen damit nur die nassklebenden staatlichen Marken abgestempelt werden.
Bei den von der Deutschen Post verausgabten Marken lauten diese auf "Erstverwendungstag" oder ähnlich - "Erstausgabe" ist den staatlichen Briefmarken vorbehalten !

Wie es den Anschein hat, sind die ATM 3 bis ATM 9 - obwohl eine Dauerserie - ebenfalls Ausgaben der Deutschen Post AG.
Von den nassklebenden Blumen-Dauerserien-Ausgaben gibt es nur Erstausgabe-Ersttags-Sonderstempel !
Von den ATM-Ausgaben gibt es dagegen wohl nur "Erstverwendungs-Ersttags-Sonderstempel" und  KEINE  Erstausgabe-Stempel, die den Briefmarken-Ausgaben des Finanzministeriums vorbehalten sind !

Weiss jemand Näheres zu diesen Themen ?   Für Hinweise und Ergänzungen bin ich dankbar !

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